FAQ
Anwendungsbereich
Definitionen
Gilt das neue Gesetz vom 17.12.2023 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Paketzustellern (im Folgenden „Paketgesetz“ genannt) für mich?
Ja, wenn Sie Anbieter von Postdienstleistungen für die Zustellung (A) von Paketen (B) in Belgien (C) durch Paketzusteller (D) sind.
Das Gesetz gilt für Sie, wenn alle 4 Kriterien A, B, C und D erfüllt sind.
Es gilt nicht, wenn mindestens eines dieser Kriterien nicht auf Sie zutrifft.
Was genau bedeuten die 4 Definitionskriterien für die Anwendung des Paketgesetzes?
Die
Zustellung (A) eines Pakets, auch „Last-Mile-Zustellung“ oder „Zustellung auf der letzten Meile“ genannt, ist die Phase vom Sortieren im Verteilzentrum bis zur Übergabe der Postsendungen an den Empfänger. Dazu gehört die Vorbereitung der Tour, das Verladen der Sendungen in das Fahrzeug, der Transport und die Zustellung an die angegebene Adresse.
Das Unternehmen, das das Paket verschickt, stellt das Paket nicht selbst zu. (Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 3: Was bedeutet „Eigenleistung“?).
Das Paket (B) ist eine Paketsendung:
- mit einer Zustelladresse,
- die höchstens 31,5 kg wiegt,
- die zugelassene Waren mit oder ohne Handelswert enthält (keine Briefsendungen),
- mit geschlossener Verpackung.
In Belgien (C) gilt das Gesetz für Unternehmen:
- die Pakete in Belgien zustellen, auch wenn die Auslieferung in einem anderen Land begonnen hat;
- die Pakete ausliefern, die von Belgien aus verteilt werden und für das Ausland bestimmt sind.
Paketzusteller (D) sind natürliche Personen, die Pakete für einen Postdienstleister oder einen seiner Subunternehmer zustellen, unabhängig von ihrem beruflichen Status. Dieses Gesetz gilt also für Paketzusteller, die Arbeitnehmer sind (einschließlich Studenten, deren Lehrplan eine Beschäftigung vorsieht), Selbstständige oder Hilfskräfte.
Was bedeutet „Eigenleistung“?
Eigenleistung fällt nicht unter das Paketgesetz. Unternehmen betreiben Eigenleistung, wenn sie ausschließlich ihre eigenen Waren über ihr eigenes Netzwerk ausliefern. Das heißt, über ihre eigene Infrastruktur und ihre eigenen Mitarbeiter oder Zeitarbeitskräfte.
Achtung: Ein Unternehmen, das neben der Zustellung über sein eigenes Netzwerk auch Waren Dritter liefert, fällt unter dieses Gesetz.
In der Praxis
Ich bin Unternehmer und verkaufe meine Produkte über einen Online-Shop. Ich liefere meine Pakete nicht selbst aus. Unterliege ich diesem Gesetz?
Nein, wenn Sie Unternehmer sind, der Produkte über einen Online-Shop verkauft und für die Lieferung externe Lieferanten beauftragt, fallen Sie nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
Achtung: Diese Gesetzgebung gilt wohl für Postdienstleister, die die Lieferung für Sie durchführen.
Beispiel
Ein Bekleidungsgeschäft, das seine Produkte von einem (oder mehreren) Postdienstleistern ausliefern lässt, fällt nicht unter dieses Gesetz. Das Unternehmen, das die Zustelldienste anbietet, fällt jedoch unter dieses Gesetz.
Ich bin Unternehmer und verkaufe meine Produkte über einen Online-Shop. Ich sorge selbst für die Lieferung meiner Pakete. Unterliege ich diesem Gesetz?
Nein, wenn Sie als Unternehmer Ihre eigenen Produkte über einen Online-Shop verkaufen und diese selbst an Ihre Kunden ausliefern, unterliegen Sie diesem Gesetz nicht.
Achtung: Das gilt nur, wenn Sie als Unternehmen ausschließlich Ihre eigenen Produkte ausliefern und keine Pakete für andere zustellen.
Beispiel
Ein Möbelgeschäft, das seine Produkte selbst liefert, fällt nicht unter diese Gesetzgebung.
Der Subunternehmer, der Produkte für dieses Geschäft liefert, fällt jedoch unter diese Gesetzgebung.
Ich bin Unternehmer in der Lebensmittelbranche. Ich liefere selbst Mahlzeiten an Kunden aus. Unterliege ich diesem Gesetz?
Nein, wenn Sie als Lebensmittelunternehmen oder Restaurant Ihre eigenen Lebensmittel, verzehrfertige Speisen oder teilweise zubereitete Speisen liefern, gilt dieses Gesetz nicht für Sie, da Sie in diesem Fall unter die Ausnahme für die Eigenleistung fallen.
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmen nicht selbst ausliefern, sondern ein Netzwerk von Subunternehmern beauftragen, gilt dieses Gesetz ebenfalls nicht für Sie.
Achtung: Dieses Gesetzt gilt wohl für Subunternehmer, die für Sie liefern.
Beispiel
Ein Restaurant, das seine Pizza durch eigene Angestellte oder Zeitarbeitskräfte ausliefert, fällt nicht unter diese Gesetzgebung.
Ein Restaurant, das seine Pizza über einen Subunternehmer ausliefert, fällt nicht unter diese Gesetzgebung.
Achtung: Diese Gesetzgebung gilt allerdings für Subunternehmer wie Uber Eats oder Deliveroo, da diese im Auftrag von Dritten liefern.
Ich habe ein Pharmaunternehmen und beauftrage Drittanbieter mit der Lieferung von medizinischen Geräten und Produkten an Apotheken. Unterliege ich diesem Gesetz?
Wenn Sie als pharmazeutisches Unternehmen Subunternehmer einsetzen, die für Sie liefern, gilt diese Gesetzgebung nicht für Ihr pharmazeutisches Unternehmen.
Subunternehmer fallen sehr wohl unter diese Gesetzgebung, da sie Postdienstleistungen im Auftrag Dritter erbringen.
Ich bin ein vertikal integriertes Unternehmen, das auch Produkte Dritter liefert. Falle ich unter dieses Gesetz?
Sie haben ein eigenes Distributionsnetz für Pakete und eigenes Personal, um Ihre eigenen Waren zuzustellen und Sie liefern auch Pakete anderer Unternehmen aus? In diesem Fall unterliegen Sie dieser Gesetzgebung für alle Ihre Paketsendungen (d.h. sowohl Ihre eigenen Pakete als auch die Pakete anderer Unternehmen).
Beispiel
Eine E-Commerce-Plattform, die nicht nur ihre eigenen Produkte vertreibt, sondern auch Produkte Dritter über ihre Plattform anbietet und vertreibt, fällt unter diese Gesetzgebung.
Ich bin ein vertikal integriertes Unternehmen und liefere nur meine eigenen Produkte. Falle ich unter dieses Gesetz?
Sie haben ein eigenes Distributionsnetz für Pakete und eigenes Personal, das Ihre eigenen Waren ausliefert. Sie liefern nur Ihre eigenen Produkte und keine Produkte von Dritten. Dann fallen Sie nicht unter dieses Gesetz.
Beispiel
Eine E-Commerce-Plattform, die nur ihre eigenen Produkte anbietet und vertreibt, fällt nicht unter diese Gesetzgebung.
Um herauszufinden, ob das Paketgesetz Anwendung findet, ist es ratsam, das spezifische Liefermodell Ihres Unternehmens im Detail zu prüfen.
Einen Koordinator innerhalb des Paketsektors ernennen
Wer kann Koordinator sein?
Was sind die Anforderungen an einen Koordinator?
Um Koordinator zu werden, braucht man mindestens ein Jahr Erfahrung im Postsektor. Der Postsektor umfasst Unternehmen, die Postdienste gemäß der Definition im Gesetz vom 26. Januar 2018 über Postdienste erbringen. Diese Postdienste umfassen:
- die Abholung
- das Sortieren
- den Transport
- die Zustellung von Postsendungen
Dieses Gesetz betrifft nicht diejenigen Postdienste, die von einem Unternehmen erbracht werden, das selbst der Absender der Postsendung ist (in diesem Fall spricht man von Eigenleistung).
Welche Personen mit ähnlichen Funktionen sind ebenfalls als Koordinatoren qualifiziert?
Personen mit ähnlichen Funktionen, wie Transportmanager oder Präventionsberater, erfüllen ebenfalls die Kriterien, die für die Ernennung als Koordinator erforderlich sind. Personen in Positionen, die ein gewisses Maß an Sicherheitsmanagement und -verantwortung erfordern, wie Transportplaner, Fuhrparkmanager oder Betriebsleiter, können ebenfalls als Koordinator ernannt werden.
Ist der Koordinator ein interner oder externer Mitarbeiter?
Es steht den Postdienstleistern und ihren Subunternehmern frei, einen internen oder externen Koordinator zu ernennen.
Aufgaben des Koordinators
Was beinhaltet die Informationspflicht des Koordinators?
Der Koordinator spielt eine wichtige Rolle. Er muss die Paketzusteller deutlich über ihre Rechte und Pflichten informieren, wie sie im Postgesetz festgelegt sind. Dieses sollte folgendermaßen geschehen:
- zu Beginn des Vertrags
- jedes Jahr
- wenn ein Paketzusteller dies verlangt
Was beinhaltet der Sorgfaltsplan, den der Koordinator erstellen soll?
Der Koordinator muss außerdem einen Sorgfaltsplan erstellen und jährlich überprüfen. Dieser Plan umfasst:
- eine Beschreibung der Unternehmensstruktur: die Kette der Tochtergesellschaften, Subunternehmer und Lieferanten
- eine Risikoanalyse möglicher Verstöße gegen das Gesetz vom 26. Januar 2018 über Postdienste sowie gegen das Arbeitsrecht und die Soziale Sicherheit
- Maßnahmen zum Umgang mit diesen Risiken
Bekanntgabe des Koordinators
Wie gebe ich den Namen und die Kontaktdaten des Koordinators an?
Sie stellen den Namen und die Kontaktdaten des Koordinators über Mein BELparcel zur Verfügung. Dies erfolgt im Rahmen der halbjährlichen Berichtspflicht. Sie erstellen Ihren ersten Bericht spätestens zum 31. Januar 2025 über die Aktivitäten des vergangenen Halbjahres.
Darüber hinaus müssen der Name und die Kontaktdaten des Koordinators für Ihre Paketzusteller jederzeit leicht zugänglich sein.
Zeiterfassung
Als Paketzustelldienstleister setze ich Zeitarbeitskräfte für die Verteilung von Paketen ein. Muss ich die Zeiterfassung für sie übernehmen?
Ja, das Unternehmen, das die Zeitarbeitskräfte einsetzt – und nicht die Zeitarbeitsagentur – ist für die Zeiterfassung dieser Paketzusteller verantwortlich.
Im Online-Dienst BELparcel kennzeichnen Sie die Zeitarbeitskräfte mit dem Status „Arbeitnehmer“.
Ich bin ein Anbieter von Paketverteilungsdiensten mit eigenem Personal, erbringe aber Paketverteilungsdienste im Auftrag eines Unternehmens, das nicht unter das „Paketgesetz“ fällt. Muss ich die Zeiterfassung für meine Paketzusteller übernehmen?
Ja, Sie müssen in diesem Fall eine tägliche Zeiterfassung für Ihre angestellten Paketzusteller durchführen. Tatsächlich sind alle Paketzustelldienstleister verpflichtet, eine Zeiterfassung durchzuführen.
Im Online-Dienst BELparcel nehmen Sie diese Eintragungen als „Unterauftragnehmer“ vor und lassen Sie das Feld „Auftraggeber“ leer.
Ein Paketzusteller liefert während der Paketverteilung Pakete aus, die zum Teil unter das Paketgesetz fallen und zum Teil nicht (Mischverkehr). Sollte für diese Zustellkraft eine Zeiterfassung durchgeführt werden?
Ja, in diesem Fall muss die Uhrzeit der Paketverteilung durch die Paketzustellkraft erfasst werden. Die zu erfassende Zeit beginnt mit dem Beginn der Beförderung der Pakete, die unter die Rechtsvorschriften fallen, und endet mit der Beendigung der Beförderung dieser Pakete. Es gibt also keine Ausnahme für den Mischverkehr.
Während der Paketverteilung liefert ein Paketzusteller Pakete für mehrere Kunden aus (die ihrerseits dem „Paketgesetz“ unterliegen). Wie sollte in diesem Fall die Zeiterfassung erfolgen?
In diesem Fall muss der Paketzusteller für jeden Kunden eine separate Zeiterfassung vornehmen. Wenn der Paketzusteller mit Paketen für alle Kunden zur gleichen Zeit und am gleichen Ort losfährt, sind diese Startdaten identisch. Die Endzeit und der Endort der Registrierung können logischerweise von einem Kunden zum anderen variieren.
Es muss nur eine Zeiterfassung pro Tag und Kunde durchgeführt werden.
Mein Fahrzeug muss mit einem Fahrtenschreiber fahren. Muss ich dann ebenfalls die Zeiterfassung durchführen?
Nein. Gilt die Fahrtenschreiberpflicht, so entfällt die Pflicht zur Aufzeichnung der Paketverteilzeiten.
Das elektronische System, das ich bereits heute für meine Angestellten und selbständigen Auslieferungsfahrer verwende, erfüllt alle vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen. Sollte ich dann immer noch das LSS-System verwenden?
Nein, wenn Ihre eigenen Systeme die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dann können Sie die Verpflichtung zur Erfassung der Paketverteilzeiten in der derzeit laufenden ersten Phase mit Ihren eigenen Systemen umsetzen.