Was bedeutet die Verpflichtung zur Erfassung der Zustellzeiten?
Die Erfassung der Zustellzeiten von Paketzustellern ist eine gesetzliche Verpflichtung, die es ermöglicht, die Einhaltung der Mindestvergütung für Paketzusteller zu überprüfen und soziale Ausbeutung zu bekämpfen. Alle Unternehmen, die dem Paketgesetz unterliegen, müssen dieser Verpflichtung nachkommen.
Ausnahme: Die Verpflichtung zur Erfassung der Zustellzeiten findet keine Anwendung, wenn die Zustellung von Paketen in Belgien mit einem Fahrzeug erfolgt, das gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 der Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers und zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten unterliegt.
Welche Informationen müssen bereitgestellt werden?
Die Erfassung der Zustellzeiten muss die folgenden Informationen enthalten:
- ENSS-Nummer des Paketzustellers
- Status des Paketzustellers: Arbeitnehmer/Selbständiger
- ZDU-Nummer (Zentrale Datenbank für Unternehmen):
- Wenn der Paketzusteller angestellt ist, die Unternehmensnummer seines Arbeitgebers.
- Wenn der Paketzusteller selbständig ist, seine eigene Unternehmensnummer.
- Lokalisierung der Abfahrts- und Ankunftsorte der Paketzustelldienste unter Angabe der Adressen.
- Pro Auftraggeber die Zeit, zu der die Zustellung der Pakete beginnt.
- Pro Auftraggeber die voraussichtliche Zeit, zu der die Zustellung der Pakete endet.
- Zeitpunkt der Erfassung der Zustellzeit. Geben Sie die Zeiterfassung ein, bevor der Paketzusteller die Runde beginnt. Sie können die Erfassung bis zu acht Stunden nach der von Ihnen ursprünglich eingegebenen Endzeit ändern.
Wie wird die Zustellzeit erfasst?
In der Anfangsphase (August 2024 - April 2025) kann die Erfassung der Zustellzeiten über den Onlinedienst BELparcel erfolgen. Unternehmen können ihr eigenes elektronisches Zeiterfassungssystem verwenden und die Daten lokal speichern, wenn es alle vom Gesetz vorgesehenen Bedingungen erfüllt.
Auf der Seite „Wie führe ich eine Zeiterfassung durch?“ finden Sie die ausführliche Anleitung für die Zeiterfassung über den Online-Dienst BELparcel.
Beantragen Sie schnell eine ENSS-Nummer für einen ausländischen Paketzusteller
Bei der Registrierung der einzelnen Paketverteilzeiten muss jeder Paketzusteller durch die „Erkennungsnummer der Sozialen Sicherheit“ (ENSS) identifiziert werden. Diese ENSS ist:
- für in Belgien ansässige Personen die Nationalregisternummer
- für nicht in Belgien ansässige Personen die BIS-Nummer
Hat Ihr ausländischer Paketzusteller noch keine ENSS (BIS-nummer)? Dann beantragen Sie sie für die betreffende Person schnell über den sicheren Onlinedienst BelgianIDPro.