Wir verwenden Cookies auf dieser Website, um Ihr Benutzererlebnis zu verbessern.

Welche Verpflichtungen sieht das Gesetz vor? Ab wann?

Zum 1. Mai 2024

  • melden Sie Ihr „Last-Mile“-Kurierunternehmen an und Sie zahlen die Gebühr. Diese Meldung können Sie ab jetzt über den Onlinedienst vornehmen. Sie melden sich über die Schaltfläche „Mein BELparcel“ an. Auf dieser Website können Sie eine aktuelle Liste der angemeldeten „Last-Mile“-Kurierdienste einsehen.

Zum 13. Mai 2024

  • benennen Sie einen Koordinator, der sich um die Rechte Ihrer Paketzusteller kümmert.

Ab dem 1. Juli 2024

  • halten Sie sich an die Mindestvergütung.

Ab dem 1. August 2024

  • halten Sie sich an die Verpflichtung, halbjährlich über Ihre Zustellungsaktivitäten zu berichten. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bis zum 31. Januar 2025 Ihren ersten Bericht für das vergangene Halbjahr einreichen müssen.
    Nullbericht: Als Paketzustelldienst müssen Sie immer einen Bericht einreichen. Dies gilt auch, wenn Sie über einen bestimmten Zeitraum keine Aktivitäten zu melden haben. In diesem Fall müssen Sie einen Nullbericht einreichen.
  • beginnen Sie damit, die Zustellzeiten Ihrer Paketzusteller aufzuzeichnen.

Ab dem 1. April 2025

  • stellen Sie Informationen zu allen Auftraggebern und Subunternehmern, mit denen Sie zusammenarbeiten, zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2026

  • halten Sie bei der Paketzustellung die maximal zulässige Zustellzeit für Ihre Paketzusteller ein.

Fragen?

Haben Sie Fragen? Besuchen Sie die FAQ-Seite.
Sie finden keine Antwort? Dann schicken Sie bitte eine E-Mail an das Kontaktzentrum.