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Welche Verpflichtungen sieht das Gesetz vor? Ab wann?

Zum 1. Mai 2024

  • melden Sie Ihr „Last-Mile“-Kurierunternehmen an und Sie zahlen die Gebühr. Diese Meldung können Sie ab jetzt über den Onlinedienst vornehmen. Sie melden sich über die Schaltfläche „Mein BELparcel“ an. Auf dieser Website können Sie eine aktuelle Liste der angemeldeten „Last-Mile“-Kurierdienste einsehen.

Zum 13. Mai 2024

  • benennen Sie einen Koordinator, der sich um die Rechte Ihrer Kuriere (Paketzusteller) kümmert.

Ab dem 1. Juli 2024

  • halten Sie sich an die Mindestvergütung.

Ab dem 1. August 2024

  • halten Sie sich an die Verpflichtung, halbjährlich über Ihre Zustellungsaktivitäten zu berichten. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bis zum 31. Januar 2025 Ihren ersten Bericht für das vergangene Halbjahr einreichen müssen, d.h. für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024.
  • beginnen Sie damit, die Zustellzeiten Ihrer Kuriere (Paketzusteller) aufzuzeichnen.

Ab dem 1. April 2025

  • stellen Sie Informationen zu allen Auftraggebern und Subunternehmern, mit denen Sie zusammenarbeiten, zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2026

  • halten Sie bei der Paketzustellung die maximal zulässige Zustellzeit für Ihre Kuriere ein.

Fragen?

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