Halbjährlicher Bericht
Was muss ich melden? Und wann?
Alle sechs Monate, spätestens am 31. Januar und am 31. Juli, melden Sie im Onlinedienst BELparcel die folgenden Informationen für das vergangene Halbjahr:
- Name, Adresse und Kontaktdaten Ihrer direkten Subunternehmer.
- Wenn Sie selbst Subunternehmer sind, den Namen, die Adresse und die Kontaktdaten Ihrer Auftraggeber.
- Name und Kontaktdaten des obligatorischen Koordinators und des eventuellen Transportmanagers oder des Inhabers des Fähigkeitsausweises für Transportmanager.
- Die Anzahl der Pakete, die pro direktem Subunternehmer zugestellt wurden und die Gebühren pro Subunternehmer. Wenn Sie selbst Subunternehmer sind, melden Sie die Anzahl der Pakete und die pro Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge.
- Die Adresse aller Verteilzentren.
- Eine kurze Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen.
Ausführliche Erläuterungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Meldepflicht finden Sie in dem Dokument Konsultation über den Beschlussentwurf des BIPT zur Festlegung der Modalitäten der gemäß dem Artikel 6/2 des Gesetzes vom 26. Januar 2018 über die Postdienste vorgesehenen Berichterstattung.
Bei Inaktivität leeren Bericht einreichen
Als Anbieter von Paketzustelldiensten müssen Sie immer eine Meldung einreichen. Haben Sie in den letzten sechs Monaten keine Tätigkeit als Paketzustelldienst ausgeübt? In diesem Fall reichen Sie also einen leeren Bericht ein.