Informationspflicht bei der Zustellung von Paketen über BELparcel
Sind Sie in Belgien in der „Last-Mile“-Zustellung von Paketen aktiv? Dann sind Sie verpflichtet, die Behörden via den Onlinedienst BELparcel über Ihre Aktivitäten zu informieren.
Über BELparcel
- melden Sie sich an
- berichten Sie regelmäßig über Ihre Aktivitäten
- organisieren Sie die Registrierung der Zustellzeiten Ihrer Paketzusteller
Warum BELparcel?
Das Paketgesetz vom 17. Dezember 2023 (auf Französisch) hat das Ziel, die Arbeitsbedingungen für Paketzusteller zu verbessern und einen nachhaltigen Wettbewerb unter den Postdienstleistern, die im Bereich der Paketzustellungen aktiv sind, zu schaffen.
Auf dieser Website finden Sie nützliche Informationen über das Gesetz. Um sich beim Onlinedienst anzumelden, klicken Sie auf die Schaltfläche Mein BELparcel.
Sind Sie ein ausländisches Unternehmen?
Um den Onlinedienst BELparcel nutzen zu können, muss Ihr ausländisches Unternehmen zunächst bei der ZDU (Zentrale Datenbank der Unternehmen) registriert sein und Zugang zu den Onlinediensten der Verwaltung haben.
Wie Sie dies umsetzen und die erforderlichen Schritte unternehmen können, erfahren Sie auf der Seite Ausländische Unternehmen.